Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch.
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
Sachverständigengutachten als Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, bei Auftragserteilung
3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
3.2 Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen begonnen haben, der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten jedoch nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen, so ist der Auftraggeber berechtigt, das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung zu stellen.
3.3 Im Falle des 3.2 ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung verpflichtet. Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten innerhalb von weiteren 12 Monaten nachkommen, ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Ausführung der beauftragten Dienstleistungen verpflichtet.
4.1 Die Vergütung wird durch Absenden des Auftragsformulars zu der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Honorarliste des Auftragnehmers vereinbart, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen Zusatzaufwand zu einem Honorar von 100€, pro angefangene Stunde, abzurechnen.
4.2 Das Honorar ist (mit Ausnahme des 3.2) nach Erhalt des Gutachtens per E-Mail (z.B. als PDF) zu entrichten. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers auf Grund erforderlicher Nachbesserung des Gutachtens gilt nur dann, wenn die zugrundeliegenden Informationen und Umstände bereits mit Erteilung des Auftrages mitgeteilt wurden.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber mit Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail (z.B. als PDF). Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.4 Rabatte und Aktionen gelten nur, wenn die Aufträge über die entsprechenden Promo-Links der Rabattgeber erteilt wurden oder die entsprechenden Rabattcodes bei Bestellung eingegeben wurden und der Rabatt auf der Bestellseite vor Absenden des Bestellformulars angezeigt und verrechnet wurde. Eine Kombination mehrerer Rabatte oder Aktionen oder eine nachträgliche Rabattierung von Aufträgen, die ohne Rabatt beauftragt wurden, ist nicht möglich.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, im Streitfall
6.1 Sollte ein vom Auftragnehmer erstelltes Gutachten nicht sofort vom Finanzamt des Auftraggebers anerkannt werden, ist der Auftragnehmer mitwirkungspflichtig. Die Mitwirkungspflicht beinhaltet die eventuelle Nachbesserung des Gutachtens unter Berücksichtigung der Einwände des Finanzamtes sowie die Übermittlung von Musterschreiben für Einspruch oder Stellungnahmen an das Finanzamt. Die Mitwirkungspflicht kann auch die kostenpflichtige Beauftragung einer Vor-Ort-Besichtigung beinhalten, sofern das Fehlen einer Vor-Ort-Besichtigung einen Einwand des Finanzamtes darstellt.