Unsere Gutachten – etwa zur Ermittlung von Restnutzungsdauern, Verkehrswerten, Teilwerten oder anderen bewertungsrelevanten Parametern – können im Einzelfall steuerliche Relevanz entfalten. Sie können insbesondere als Grundlage für Abschreibungen oder andere steuerliche Entscheidungen dienen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes leisten. Die steuerliche Beurteilung und Einordnung der im Gutachten enthaltenen Werte obliegt ausschließlich Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer steuerlichen Vertretung.
Ob und in welchem Umfang die jeweiligen Gutachteninhalte vom zuständigen Finanzamt anerkannt werden, hängt von der Prüfung im Einzelfall durch die Finanzbehörde ab. Eine automatische Anerkennung erfolgt nicht. In bestimmten Fällen kann zur Durchsetzung der steuerlichen Berücksichtigung ein Einspruchsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden.
Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Inhalte des Gutachtens
vor einer steuerlichen Geltendmachung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen, um mögliche Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Impressum
Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Gutachter Kanzlei Prof. Goldmann & Partner
Keplerstraße 6 in 39104 Magdeburg
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E-Mail:
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Vertreten durch
Herrn Christian Esch, Herr Thomas Goldmann, Herrn Renè Pleyl
Erlaubnis nach § 34c GewO – zuständige Aufsichtsbehörde:
Landkreis Salzlandkreis
Fachdienst Ordnung und Gewerbe
Friedensplatz 16
39218 Schönebeck (Elbe)
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[DE-Nummer, falls vorhanden]
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV
S-I-M Immobilienservice GmbH
c/o Herr Christian Esch
Keplerstraße 6
39104 Magdeburg
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