Honorare nach Sprengnetter HonRIb

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind uns wichtig. Unsere Honorare orientieren sich an der aktuellen Honorar‑Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) des Sprengnetter Verlags. So können Sie bereits vor Auftragserteilung einschätzen, welche Kosten für ein Verkehrswert‑Gutachten anfallen. Im Folgenden finden Sie die Honorartafel gemäß § 3 Abs. 1 HonRIb für die Normal‑ und die Schwierigkeitsstufe. Neben dem Grundhonorar fallen bei Bedarf Nebenkosten (z. B. Kopien, Fahrtkosten) entsprechend der HonRIb an. Für ein verbindliches Angebot sprechen Sie uns gerne an.



Wert Normalstufe
netto
Normalstufe
inkl. 19 % MwSt.
Schwierigkeitsstufe
netto
Schwierigkeitsstufe
inkl. 19 % MwSt.
100.000 € 1.190 € 1.416,10 € 1.490 € 1.773,10 €
125.000 € 1.400 € 1.666,00 € 1.755 € 2.088,45 €
150.000 € 1.590 € 1.892,10 € 1.985 € 2.362,15 €
175.000 € 1.685 € 2.005,15 € 2.105 € 2.504,95 €
200.000 € 1.880 € 2.237,20 € 2.350 € 2.796,50 €
250.000 € 2.140 € 2.546,60 € 2.675 € 3.183,25 €
500.000 € 2.890 € 3.439,10 € 3.615 € 4.301,85 €
750.000 € 3.430 € 4.081,70 € 4.285 € 5.099,15 €
1.000.000 € 3.910 € 4.652,90 € 4.885 € 5.813,15 €
1.500.000 € 4.745 € 5.646,55 € 5.935 € 7.062,65 €
2.000.000 € 5.495 € 6.359,05 € 6.870 € 8.175,30 €
3.000.000 € 6.905 € 8.216,95 € 8.630 € 10.269,70 €
5.000.000 € 9.540 € 11.352,60 € 11.920 € 14.184,80 €
7.500.000 € 12.505 € 14.880,95 € 15.630 € 18.605,65 €
10.000.000 € 15.420 € 18.349,80 € 19.280 € 22.943,20 €
15.000.000 € 23.010 € 24.424,75 € 25.660 € 30.535,40 €
20.000.000 € 24.720 € 29.416,80 € 30.905 € 36.776,95 €
25.000.000 € 29.635 € 35.265,65 € 37.040 € 44.077,60 €
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Was bedeutet Normalstufe und Schwierigkeitsstufe?

Die Honorare nach der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) von Sprengnetter unterscheiden zwischen zwei Bewertungsstufen. Diese Einstufung dient dazu, den tatsächlichen Aufwand einer Immobilienbewertung fair und transparent abzubilden.


Normalstufe

Die Normalstufe gilt für Wertermittlungen ohne besondere Erschwernisse. Darunter fallen typische Bewertungsanlässe, bei denen die Immobilie klar strukturiert ist und keine außergewöhnlichen rechtlichen oder technischen Besonderheiten vorliegen.

Beispiele:

  • Eigentumswohnungen, Ein- oder Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke ohne besondere Rechte oder Belastungen
  • Übliche Wohn- oder Gewerbeimmobilien
  • vollständige und gut zugängliche Objekt- und Unterlagenlage

In diesen Fällen kann die Bewertung mit einem überschaubaren und gut kalkulierbaren Aufwand erfolgen.


Schwierigkeitsstufe

Die Schwierigkeitsstufe kommt dann zur Anwendung, wenn die Wertermittlung mit erhöhtem fachlichem, rechtlichem oder tatsächlichem Aufwand verbunden ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zusätzliche Prüfungen, Recherchen oder besondere Bewertungsansätze erforderlich sind.

Typische Gründe können sein:

  • bestehende Rechte oder Belastungen (z. B. Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Baulasten)
  • mehrere unterschiedliche Nutzungsarten innerhalb eines Objekts
  • steuerliche Bewertungsanlässe oder besondere Bewertungsstichtage
  • erheblicher Instandhaltungs- oder Sanierungsbedarf
  • besondere objektspezifische Merkmale oder Erschwernisse bei der Objektaufnahme

Der höhere Aufwand spiegelt sich in einem entsprechend angepassten Honorar wider.

Wichtig für Sie



Die Einstufung erfolgt stets transparent und nachvollziehbar. Vor Beauftragung besprechen wir gemeinsam, welche Bewertungsstufe in Ihrem konkreten Fall zutrifft. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen und aus welchem Grund.